Das DFB-Sportgericht kommt in seinem Urteil zugunsten von Adrian Ramos, der Argumentation von Hertha BSC folgend, zu dem Ergebnis, dass weder ein strafwürdiges Handspiel noch eine Tätlichkeit vorliegt. Es läge – so das Sportgericht – noch nicht einmal ein rohes Spiel von Ramos vor, das in der Schwere unter einer Tätlichkeit angesiedelt wäre. Keineswegs sei dem Spieler Ramos ein rücksichtsloses Verhalten oder ein absichtlicher Ellenbogen- Schlag vorzuwerfen. Man könnte dem Spieler Ramos allenfalls vorwerfen, dass er seinen Gegenspieler überhaupt berührt bzw. getroffen und deshalb vielleicht nicht die äußerste Sorgfalt beachtet habe. Dies stelle jedoch nur und allenfalls ein unsportliches Verhalten, also die harmloseste Form eines Vergehens dar und sei auch nur höchstens mit einer Sperre von einem Spiel zu bestrafen. Da – so das Sportgericht – der Schiedsrichter zwei, wenn auch falsche Tatsachenentscheidungen bezüglich des Elfmeters und der Tätlichkeit getroffen habe, seien diese durch das Sportgericht nicht angreifbar und korrigierbar. Das DFB-Sportgericht sieht sich durch die zwingend anwendbaren Vorschriften der FIFA (FIFA-Zirkular 948 vom 18.01.2005 und Art. 77 des FIFA-Disziplinarreglements) dazu gezwungen, es trotz der Erkenntnis, dass die Feststellungen des Schiedsrichters falsch und der Elfmeter und der Platzverweis unberechtigt waren, es bei dem Mindestmaß einer Sperre von einem Spiel zu belassen. Das Sportgericht weist auf die für den DFB zwingenden Vorschriften der FIFA hin und sieht deshalb keine Möglichkeit, wie von Hertha BSC beantragt, die Spielsperre auf 0 Spiele zu reduzieren, was nach der Auffassung aller Beteiligten der materiellen Gerechtigkeit entspreche.
Quelle: herthabsc.de
Schade, dass der Schiedsrichter nicht ein mal nach Sichtung der Bilder seine Meinung ändern wollte.
Entscheidung falsch, Punkte sind trotzdem weg.
letzten Kommentare